Gründungsfahrplan
0 von 11 Schritten erledigt.
Das ist ein Arbeitsplan aus der Praxis, keine Rechtsberatung. Satzung und Registeranmeldung prüft im Zweifel das Finanzamt beziehungsweise ein Notar.
| 1 | Zweck klären und Mitstreiter sammeln
Ein eingetragener Verein braucht mindestens sieben Gründungsmitglieder. Klären Sie vorher, was der Verein tun soll und was ausdrücklich nicht. Ergebnis: Liste der Gründungsmitglieder mit Anschrift |
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| 2 | Satzung entwerfen
Die Satzung entscheidet über Gemeinnützigkeit und über den Alltag. Zweck, Selbstlosigkeit, Vermögensbindung und Auflösung müssen den Vorgaben der Abgabenordnung folgen. Ergebnis: Satzungsentwurf |
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| 3 | Satzung beim Finanzamt vorprüfen lassen
Vor der Gründungsversammlung. Das Finanzamt sagt formlos, ob die Satzung für die Gemeinnützigkeit trägt. Diese Runde spart im Zweifel eine zweite Mitgliederversammlung. Ergebnis: Rückmeldung des Finanzamts |
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| 4 | Zur Gründungsversammlung einladen
Mit Tagesordnung, Ort und Zeit. Alle künftigen Gründungsmitglieder erhalten die Einladung nachweisbar. Ergebnis: Einladung und Tagesordnung |
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| 5 | Gründungsversammlung durchführen
Satzung beschließen, Vorstand wählen, Beitragshöhe festlegen, Protokoll führen. Das Protokoll wird von Versammlungsleitung und Schriftführung unterschrieben. Ergebnis: Gründungsprotokoll, beschlossene Satzung, gewählter Vorstand |
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| 6 | Beim Vereinsregister anmelden
Die Anmeldung unterschreiben alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder; die Unterschriften werden notariell beglaubigt. Der Notar reicht beim Amtsgericht ein. Ergebnis: Eingangsbestätigung des Registergerichts |
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| 7 | Eintragung abwarten
Mit der Eintragung entsteht der e. V. und damit die Registernummer, die in jedes Schreiben gehört. Ergebnis: Registerauszug mit VR-Nummer |
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| 8 | Gemeinnützigkeit beantragen
Nach der Eintragung beim Finanzamt anzeigen und die Feststellung der Gemeinnützigkeit beantragen. Erst danach dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Ergebnis: Feststellungsbescheid nach § 60a AO |
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| 9 | Vereinskonto eröffnen
Bank braucht Satzung, Protokoll und Registerauszug. Zwei Zeichnungsberechtigte einrichten, nicht nur eine Person. Ergebnis: Konto, IBAN, Gläubiger-Identifikationsnummer bei Lastschrifteinzug |
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| 10 | Meldepflichten erledigen
Transparenzregister prüfen, Versicherungsbedarf klären, Datenschutz-Verzeichnis anlegen, Kassenprüfung im ersten Jahr terminieren. Ergebnis: Abgehakte Meldeliste |
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| 11 | Laufenden Betrieb einrichten
Mitgliederverzeichnis anlegen, Beitragseinzug einrichten, Ordner für Belege und Protokolle festlegen. Ergebnis: Arbeitsfähiger Verein |